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Ex-tunc Rechnungsberichtigung vor dem BFG

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2017, 183 Heft 5 v. 1.10.2017

Normen: § 11 Abs 1 UStG 1994, § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994, § 270 BAO

Da gemäß § 270 BAO vor dem Bundesfinanzgericht kein Neuerungsverbot besteht, ist auch vor dem BFG eine Rechnungsberichtigung ex-tunc möglich (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

BFG, 09.05.2017, RV/7102673/2013

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