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Durchbrechung des Verrechnungsverbotes nach § 196 Abs 2 UGB iZm betrieblichen Pensionszusagen und deren Auswirkung auf die Eigenkapitalquote

Steuer & ServiceFlorian StegerAFS 2017, 47 Heft 2 v. 1.4.2017

Eine Bilanzverkürzung schafft nun die Neufassung des Fachgutachtens für Unternehmensrecht und Revision 23 vom 16. Juni 2016. Angesichts der Rechnungslegungsvorschriften laut RÄG 2014, welche für WJ die nach dem 31. Dezember 2015 begonnen haben, zur Anwendung kommen, dürfen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit Ansprüchen aus sogenannten „Rückdeckungsversicherungen“ saldiert werden. Dabei muss es sich einerseits um einen verpfändeten (zugunsten des Berechtigten aus der Pensionszusage) Versicherungsvertrag und andererseits um einen Vertrag handeln, welcher kongruent in Höhe und Fälligkeit mit der Pensionsverpflichtung abgestimmt ist. Die Saldierung führt zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote.

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