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Unzuständigkeit des Finanzamtes

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2016, 212 Heft 6 v. 1.12.2016

Normen: § 85 Abs 2 BAO, § 279 Abs 1 BAO, § 264 Abs 1 BAO, § 278 BAO, § 243 BAO

Übermittelt eine Partei lediglich eine Kopie eines (Rückforderungs-)Bescheides dem Finanzamt, darf diese „Eingabe“ keineswegs als Beschwerde gewertet werden. Wird eine Beschwerdevorentscheidung erlassen, obwohl eine Beschwerde nicht vorlag, ist diese rechtswidrig infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes.

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