Normen: Art 6 Abs 1 UStG 1994, Art 7 UStG 1994
Es genügt für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Ursprungsland, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland nach Unionsrecht steuerbar ist.
Normen: Art 6 Abs 1 UStG 1994, Art 7 UStG 1994
Es genügt für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Ursprungsland, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland nach Unionsrecht steuerbar ist.