In der mittlerweile kundgemachten Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Festlegung der Ermittlung des Grundstückswertes (Grundstückswertverordnung – GrWV), BGBl II 2015/442, wurden wie erwartet noch Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommen. Hier die wesentlichen Adaptierungen auf einen Blick: