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BMF-Information zur Kinderbetreuung: Pädagogisch qualifizierte Person – LStR 2002 Rz 884i

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2016, 7 Heft 1 v. 1.2.2016

Normen: § 34 Abs 9 Z 3 EStG 1988

BMF, 04.01.2016, 010222/0001-VI/7/2016

Laut Erkenntnis des VwGH 2012/15/0211 vom 30.9.2015 ist der Begriff der pädagogisch qualifizierten Person iSd § 34 Abs 9 Z 3 EStG 1988 dahingehend auszulegen, dass zumindest jene Ausbildung gegeben sein muss, welche bei Tagesmüttern und -vätern verlangt ist.

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