BMF, 01.09.2014, BMF-010203/0290-VI/6/2014
1988 § 37 Abs 6
Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen Zeitraum eingetretenen Schädlingsbefall bzw eingetretenes Schadensereignis (zB Eichensterben) keine wirksamen Maßnahmen gefunden wurden, diesen/dieses zu beseitigen, kann nicht abgeleitet werden, dass sich der Steuerpflichtige mit diesem Umstand abgefunden