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BMF-Information zur Nachversteuerung nach § 11a Abs 3 EStG 1988

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2014, 11 Heft 1 v. 1.2.2014

BMF, 18.12.2013, BMF-010203/0633-VI/6/2013

EStG § 11a

Mit Info des BMF vom 9. August 2013, BMF- 010203/0399-VI/6/2013,11Siehe Fuchs, AFS 6/2013, 208. wurde klargestellt, dass ab dem 8. Jahr nach der Inanspruchnahme der Begünstigung des § 11a EStG 1988 die begünstigten Gewinne auch dann ohne Nachversteuerung entnommen werden können, wenn dadurch das Eigenkapital absinkt.

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