EStG § 10
Die Einbeziehung sondersteuersatzbegünstigter Substanzgewinne in die Bemessungsgrundlage für den GFB führt nicht dazu, dass ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Gegebenenfalls ist eine Zuordnung des GFB vorzunehmen.
EStG § 10
Die Einbeziehung sondersteuersatzbegünstigter Substanzgewinne in die Bemessungsgrundlage für den GFB führt nicht dazu, dass ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Gegebenenfalls ist eine Zuordnung des GFB vorzunehmen.