BMF, 18.12.2013, BMF-010203/0633-VI/6/2013
EStG § 11a
Mit Info des BMF vom 9. August 2013, BMF- 010203/0399-VI/6/2013,1 wurde klargestellt, dass ab dem 8. Jahr nach der Inanspruchnahme der Begünstigung des § 11a EStG 1988 die begünstigten Gewinne auch dann ohne Nachversteuerung entnommen werden können, wenn dadurch das Eigenkapital absinkt.