Die großen Reformen des Steuergesetzgebers im Zuge des BBG 2011 sowie 1. StabG 2012 haben umfassende Änderungen in der Systematik der Einkommensbesteuerung nach sich gezogen. Infolge der Aufweichung einer synthetischen Einkünfteermittlung in Richtung einer verstärkt analytischen Besteuerung haben sich zahlreiche Fragestellungen ergeben, die auch durch das AbgÄG 2012 nur zum Teil gelöst werden konnten.