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BMF: Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2014

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2013, 251 Heft 7 v. 1.10.2013

BMF, 21.08.2013, BMF-010222/0093-VI/7/2013

EStG § 34

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2014 heranzuziehen.

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