vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zeitpunkt der Abziehbarkeit von Sonderausgaben

UFS-EntscheidungenKlaus HilberAFS 2013, 176 Heft 5 v. 1.7.2013

EStG 1988 § 18 Abs 1, EStG 1988 § 19

Die zeitliche Zuordnung von Sonderausgaben richtet sich nach § 19 EStG 1988, soweit sich aus § 18 EStG 1988 nichts Abweichendes ergibt. Danach sind Sonderausgaben in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie gezahlt worden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!