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Höhe des Teilwertes der Entnahme

UFS-EntscheidungenHubert W. FuchsAFS 2013, 173 Heft 5 v. 1.7.2013

Der vom Finanzamt gewählten Vorgangsweise – Bewertung der Gebäudeentnahme ausschließlich mit dem Gebäude(sach)wert und ohne Berücksichtigung des Ertragswertes – konnte vom UFS nicht gefolgt werden. Das Finanzamt Salzburg-Land hat gegen diese Entscheidung des UFS eine VwGH-Beschwerde zur Zl 2013/15/0140 eingebracht (Amtsbeschwerde).

UFS, 06.02.2013, RV/0287-S/11
(miterledigt RV/0288-S/11)

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