KStG 1988 § 8 Abs 3, KStG 1988 § 10 Abs 1, AktG § 174
Eine Personengesellschaft kann ein Genussrecht in der Ausgestaltung als Substanzgenussrecht emittieren. Wird dieses Substanzgenussrecht von einer Kapitalgesellschaft erworben, sind die Ausschüttungen nicht nach § 10 KStG 1988 steuerfrei.