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Beginn des Berichtigungszeitraums gemäß § 12 Abs 10 UStG 1994 bei Mietgebäuden

UFS-EntscheidungenKlaus HilberAFS 2013, 19 Heft 1 v. 1.1.2013

UStG 1994 § 12 Abs 10

Die Nutzung von Mietgebäuden als Anlagevermögen beginnt spätestens dann, wenn die Mieter das Gebäude beziehen und darin wohnen.

UFS, 06.11.2012, RV/0499-S/12

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