UStG 1994 § 12 Abs 10
Die Nutzung von Mietgebäuden als Anlagevermögen beginnt spätestens dann, wenn die Mieter das Gebäude beziehen und darin wohnen.
UFS, 06.11.2012, RV/0499-S/12
UStG 1994 § 12 Abs 10
Die Nutzung von Mietgebäuden als Anlagevermögen beginnt spätestens dann, wenn die Mieter das Gebäude beziehen und darin wohnen.
UFS, 06.11.2012, RV/0499-S/12