Der BMF Erlass setzt für die Beurteilung, ob es sich bei der Produktion durch Photovoltaikanlagen im Bereich privater Eigenheime um eine private oder gewerbliche Stromproduktion handelt andere Maßstäbe, als der UFS in den zwei vorgestellten UFS-Entscheidungen. Laut Erlass ist sowohl für die ertrag- als auch die umsatzsteuerliche Beurteilung auf das Verhältnis Durchschnittsverbrauch zu -produktion abzustellen.