BMSVG § 47 Abs 5
Kurz vor dem vermeintlichen Ende der „Übertragungsfrist“, was den Vollübertritt in das System Abfertigung-Neu bis 31.12.2012 betrifft, kam dann doch alles anders.
Mit Beschluss des Nationalrates vom 5.12.2012 betreffend das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz – PF-ÜG, mit dem ua das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz geändert wird, kam es zur Aufhebung des § 47 Abs 5 BMSVG (Art 5 Z 7 BGBl I 2013/4 vom 10.1.2013).