vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide

BMF2026-0.467.8951.6.20262026Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide

Dieser Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 06.03.2026, 2026-0.205.778, und regelt die Änderung der Bescheidzustellung in Fällen von Sachentscheidungsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung in den Verfahren Fabian/JVP und DIBE.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Organisation

betroffene Normen:

§ 299 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 303 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
ZustG, Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982

Schlagworte:

Zustellung, Databox, Zustellzeitpunkt, Bescheidaufhebung, Sachentscheidung

Verweise:

BMF 06.03.2026, 2026-0.205.778

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt.

Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält.

Die Anzeige in FinanzOnline bleibt unberührt. Weiterhin werden im Steuerakt (FON) wie bisher zwei getrennte Einträge angezeigt.

Im Verfahren Direktbearbeitung (DIBE) ergibt sich in der Anzeige für den/die BearbeiterIn keine Änderung. In der getrennten Bescheidansicht (DIBE) von Aufhebungsbescheid/Sachbescheid wird jeweils der zusammengeführte Bescheid angezeigt.

Für die JVP gelten die gleichen Abläufe.

FABIAN regelt die Reihenfolge Aufhebungs- und Sachbescheid automatisch. Wurden zu einem Fall an einem Tag mehrere Bescheide erstellt, werden vorrangig die Aufhebungs- und Wiederaufnahmebescheide versendet; erst danach alle anderen Bescheidarten, wobei geprüft wird, ob die Aufhebungs- und Wiederaufnahmebescheide bereits signiert sind, sodass eine eindeutige Reihung entsteht.

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juni 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Organisation

betroffene Normen:

§ 299 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 303 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
ZustG, Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982

Schlagworte:

Zustellung, Databox, Zustellzeitpunkt, Bescheidaufhebung, Sachentscheidung

Verweise:

BMF 06.03.2026, 2026-0.205.778

Stichworte