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Übergangslösung zur Sicherstellung Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheid

BMF2026-0.205.7786.3.20262026Übergangslösung zur Sicherstellung Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheid

Dieser Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 02.03.2026, 2026-0.173.747, und regelt die Bescheidzustellung in Fällen von Sachentscheidungsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung. Der Erlass ist bis zur Umsetzung der angepassten IT-Lösung anzuwenden.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Organisation

betroffene Normen:

§ 299 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 303 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
ZustG, Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982

Schlagworte:

Zustellung, Databox, Zustellzeitpunkt, Bescheidaufhebung, Sachentscheidung

Verweise:

BMF 02.03.2026, 2026-0.173.747
BMF 01.06.2026, 2026-0.467.895

Aufgrund von Entscheidungen des BFG muss die elektronische Zustellung in Bezug auf die Zustellabfolge von Bescheiden gemäß § 299 oder § 303 BAO in Verbindung mit einer neuen Sachentscheidung neu geregelt werden. Aktuell treten Fälle auf, wo die Sachentscheidung vor dem Aufhebungsbescheid zugestellt wird. Bis zur Umsetzung der angepassten technischen Lösung muss die Zustellreihenfolge mittels manueller Übergangslösung sichergestellt werden.

Ab sofort sind in jenen Fällen, die eine Bescheidaufhebung vor neuer Sachentscheidung verlangen, diese Bescheide mittels Rückschein (RSa/RSb) zuzustellen. Die entsprechenden Indikationen sind im jeweiligen IT-Verfahren zu aktivieren.

Diese Regelung gilt nicht für Erledigungen auf Grund von Lohnzetteländerungen oder Änderungen im Rahmen von Sonderausgaben oder für händische Erledigungen, die im Wege des Versandservices der Grunddatenverwaltung abgefertigt werden.

Bundesministerium für Finanzen, 6. März 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Organisation

betroffene Normen:

§ 299 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 303 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
ZustG, Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982

Schlagworte:

Zustellung, Databox, Zustellzeitpunkt, Bescheidaufhebung, Sachentscheidung

Verweise:

BMF 02.03.2026, 2026-0.173.747
BMF 01.06.2026, 2026-0.467.895

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