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Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075)

BMF2026-0.629.26527.7.20262026

Mit Verordnung (EU) 2026/1848 des Rates vom 23. Juli 2026 wurde das nunmehr 21. Sanktionenpaket gegenüber Russland im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die wesentlichsten Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind folgende:

Ausfuhr und Durchfuhr:

•Listung von weiteren Gütern und Technologien des Anhangs VII der VO (EU) Nr. 833/2014, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten (zum Beispiel Nickelpulver, -metalle und -legierungen zur Verwendung in korrosionsbeständigen Beschichtungen von Strahltriebwerken, Berylliumpulver zur Verwendung in Treibstoffen und Hochleistungslegierungen, selbstklebende Folien, Bänder und Streifen [zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrt und der Verteidigungsindustrie], speziell für unbemannte Luftfahrzeuge verwendete Luftfahrtgüter wie unterstützende Bodengeräte, Stör-/Abfangsysteme, Startsysteme und Servomotoren sowie Flugabbruchsysteme für unbemannte Luftfahrzeuge oder Flugkörper);

Einfuhr:

•Weitere Einfuhrbeschränkungen für Güter wie Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien (Zinkoxide und Chromoxide), Tallöl, Glaswaren und Autoteile, die Russland erhebliche Einnahmen bringen und somit die Fortsetzung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ermöglicht.

Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 27. Juli 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 833/2014 , ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014 S. 1

Schlagworte:

restriktive Maßnahmen, Ausfuhrbeschränkungen, Einfuhrbeschränkungen

Verweise:

AH-2075

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