In der Ein- und Ausfuhr ist nunmehr ACCS (Austrian Customs Clearance System), das neue zentrale Zollabwicklungssystem in Österreich, das das alte e-Zoll ablöst und den Anforderungen des EU-Zollkodex (UZK) anzuwenden.
In der Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS) gibt es noch Übergangsregelungen zur weiteren Nutzung von e-Zoll.
Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212) bereits berücksichtigt
Bundesministerium für Finanzen, 8. Jänner 2026
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 101/2011 , ABl. Nr. L 31 vom 05.02.2011 S. 1 |
Schlagworte: | Restriktive Maßnahmen, Dokumentenartencodes, AES |
Verweise: | UZK, Zollkodex |
