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Information zu der am 29. April 2024 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220)

BMF2024-0.252.09529.4.20242024

In der Arbeitsrichtlinie Suchtmittel ergeben sich im Hinblick auf die Änderungen der Suchtgiftverordnung (BGBl. II Nr. 90/2024) folgende Neuerungen:

1. Die Anlage 1 der VB-0220 wurde im Hinblick auf die Änderungen im Anhang I.1.b. und Anhang IV.1. der Suchtgiftverordnung aktualisiert und um die neu aufgenommen Stoffe ergänzt.

2. Folgende Stoffe wurden im Anhang I.1.b. aufgenommen:

3. Folgende Stoffe wurden im Anhang IV.1. aufgenommen

4. Im Anhang IV.1. wurde der Stoff "a-PHP" durch "a-Pyrrolidinohexanophenon, a-PHP" ersetzt.

Bundesministerium für Finanzen, 29. April 2024

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Suchtgiftverordnung, BGBl. II Nr. 374/1997

Schlagworte:

Suchtgift

Verweise:

VB-0220 Anlage 1

Stichworte