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Information betreffend das Aus- und Durchfuhrverbot für gelistete rüstungsrelevante Güter und verteidigungsrelevante Technologien

BMF2023-0.535.18119.7.20232023

Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland zu minimieren, wurden am 23. Juni 2023 mit Verordnung (EU) 2023/1214 verschärfte Maßnahmen betreffend die Umgehung der Bestimmungen (Durchfuhrverbote) erlassen.

Da es seit Inkrafttreten dieser verschärften Maßnahmen (Durchfuhrverbote) immer wieder zu Problemen beim Austritt der Ware aus der Union kommt, wird nochmals auf das Durchfuhrverbot hingewiesen.

Im Zusammenhang mit der Ausfuhr aus der Union besteht ein Durchfuhrverbot von

durch das Russische Hoheitsgebiet mit Bestimmung in Drittländern.

Das bedeutet, dass diese Güter nicht aus der EU über das Hoheitsgebiet Russlands mit Bestimmung in Drittstaaten ausgeführt werden dürfen.

Diese Bestimmungen sind bereits in der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) enthalten.

Ferner wird in diesem Zusammenhang auch auf die Newsletter vom Juni 2023 bzw. Juli 2023 hingewiesen (siehe Anhänge).

Bundesministerium für Finanzen, 19. Juli 2023

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 833/2014 , ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014 S. 1

Schlagworte:

restriktive Maßnahmen, Ausfuhr, Durchfuhr

Verweise:

AH-2075

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