Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1453 wurde die
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1533 mit besonderen Bedingungen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima,
mit Ablauf des 2. August 2023 aufgehoben.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200 Anlage 11) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 28. Juli 2023
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DVO 2021/1533, ABl. Nr. L 330 vom 20.09.2021 S. 72 |
Schlagworte: | Fukushima |
Verweise: | VB-0200 Anlage 11 |