Mit dem e-zoll Deployment am 6. Juni 2023 werden u.a. die Prüfungen NR7003, NR7004 und NR7022 geändert, mit denen
- die für die Einfuhr von Drogenausgangsstoffen der Kategorie 1 im TARIC vorgesehene Maßnahme 465 und
- die für die Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen der Kategorien 1, 2, 3 und 4 im TARIC vorgesehene Maßnahme 467
umgesetzt werden. Dadurch ergeben sich insofern Änderungen, als für die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) an Stelle des Dokumentenartencodes "7079" allenfalls Zusatzcodes anzugeben sind.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (VB-0221 Abschnitt 1, VB-0221 Abschnitt 3.5., VB-0221 Abschnitt 4.4. und VB-0221 Anlage 1) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2023
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 111/2005 , ABl. Nr. L 22 vom 26.01.2005 S. 1 |
Schlagworte: | Vorläuferstoffe, Drogenausgangsstoffe, erfasste Stoffe, Precursor |
Verweise: | VB-0221 Abschnitt 1 |