vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zu der am 20. Mai 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330)

BMF2023-0.375.22219.5.20232023

Am 20. Mai 2023 tritt die Verordnung (EU) 2023/966 , mit der die auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CoP19) angenommenen Änderungen in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 berücksichtigt werden, in Kraft.

Folgende Arten sind neu in Anhang I des Übereinkommens gelistet und wurden daher in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen:

Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und wurden entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen und in Anhang A der genannten Verordnung aufgenommen:

Die folgenden Arten wurden von Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und wurden entsprechend aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen und in Anhang B der genannten Verordnung aufgenommen:

Die folgenden Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und wurden daher auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen:

Die folgenden Arten wurden in Anhang III des Übereinkommens aufgenommen und wurden daher auch in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen::

Ferner wurde die Nummer 13 der Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 geändert in Bezug auf die Begriffsbestimmungen für

und

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330 Anlage 1) berücksichtigt.

Die Info des BMF vom 20. Februar 2023, GZ. 2023-0.139.605, mit der Information betreffend die Übergangsphase nach den Beschlüssen der CoP19 bis zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 übermittelt wurden, wird aufgehoben.

Bundesministerium für Finanzen, 19. Mai 2023

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1

Schlagworte:

Artenschutz, CITES, WA, Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Verweise:

VB-0330 Anlage 1
BMF 20.02.2023, 2023-0.139.605

Stichworte