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Information zu der am 12. Juli 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500)

BMF2022-0.503.71627.6.20222022

Angesichts der erheblichen Störungen, mit denen der Verkehrssektor in der Republik Moldau aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine konfrontiert ist, müssen Betreiber der Republik Moldau alternative Transitstrecken im Straßenverkehr durch die Europäische Union und neue Märkte für die Ausfuhr ihrer Waren finden. Im Hinblick darauf, dass wichtige Transportrouten durch die Ukraine für moldawische Ausfuhren nicht zugänglich sind und es dringend geboten ist, die Lieferketten und die Ernährungssicherheit zu schützen, indem alternative Routen aus der Republik Moldau durch das Gebiet der Europäischen Union genutzt werden, wurde zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Moldau andererseits das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr geschlossen, das seit 27. Juni 2022 vorläufig anzuwenden ist und bis zum 31. März 2023gilt.

a)beladene Fahrten mit einem Fahrzeug, deren Ausgangspunkt und Bestimmungsort sich im Gebiet verschiedener Vertragsparteien befinden, mit oder ohne Transit durch das Gebiet eines Drittlands;

b)beladene Fahrten mit einem Fahrzeug aus dem Gebiet der Vertragspartei der Niederlassung in das Gebiet derselben Vertragspartei mit Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei;

c)beladene Fahrten mit einem Fahrzeug in das Gebiet der Vertragspartei der Niederlassung oder aus diesem Gebiet in ein Drittland mit Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei;

d)Leerfahrten mit einem Fahrzeug in Verbindung mit den Fahrten gemäß den Buchstaben a, b und c.

Dieses Abkommen wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (siehe GK-0500 Anlage 1 bei Moldau) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 12. Juli 2022

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1072/2009 , ABl. Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 72
GütbefG, Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995

Schlagworte:

Moldau, Güterverkehr, CEMT

Verweise:

GK-0500 Abschnitt 0.1.2.
GK-0500 Abschnitt 2.1.3.
GK-0500 Anlage 1

Stichworte