Die Arbeitsrichtlinie Antidumping- und Antisubventionsverfahren wurde in Abschnitt 3., Zollinstrument für den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone, überarbeitet. Unter anderem wird in Abschnitt 3.1. Absatz 3 darauf hingewiesen, dass das Zollinstrument in der vorliegenden Arbeitsrichtlinie nur im Zusammenhang mit der Variante der Wiederausfuhr dargestellt wird. In Abschnitt 3.5.2 wird der Begriff Wiederausfuhr aufgenommen.
Bundesministerium für Finanzen, 28. April 2022
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2018/825 , ABl. Nr. L 143 vom 07.06.2018 S. 1 |
Schlagworte: | Antidumping |
Verweise: | AD-7001 Abschnitt 3. |