Ab dem 1. Jänner 2022 obliegt die amtliche Kontrolle anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Tieren sowie Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Heu und Stroh sowie Lebensmitteln, die sowohl Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als auch Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten (zusammengesetzte Erzeugnisse), dem
- Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG)
Abteilung Einfuhrkontrolle (IMP)
Speditionsstraße, Objekt 262, Stiege 10, 3.Stock
1300 Flughafen Wien-Schwechat
Tel.: 050 555 25 453 (ab 1. Jänner 2022)
E-Mail: import@bavg.gv.at
(an Stelle des bisherigen Grenzkontrolldienstes des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der diese Kontrollen bis 31. Dezember 2021 weiterhin durchführt). Mehr Informationen zum Bundesamt für Verbrauchergesundheit finden sich unter www.bavg.gv.at .
Die amtlichen Kontrollen finden nach wie vor an den Grenzkontrollstellen Flughafen Wien und Flughafen Linz statt (siehe VB-0320 Anlage 2). Änderungen ergeben sich allerdings bei den Öffnungszeiten:
- Öffnungszeiten Flughafen Wien:
Montag - Freitag 08:00 - 18:00, Samstag/Sonntag/Feiertag 08:00 - 16.00 - Öffnungszeiten Flughafen Linz:
Nur nach Voranmeldung (Montag - Freitag 08:00 - 16:00).
Bei den Beschränkungen selbst treten dadurch keine Änderungen ein.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2021
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | BAVG, Bundesamt für Verbrauchergesundheit |
Verweise: | VB-0320 |