Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1703 wurde der Artikel 163 der Verordnung (EU) 2020/692 geändert, der die spezifischen Anforderungen an haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse in Bezug auf eine risikomindernde Behandlung von enthaltenen Molkereierzeugnissen und Eiprodukten enthält. Überdies wurde das Formular, mit dem der Einführer bestätigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind wonach haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse nicht der amtlichen Kontrolle unterliegen (Anhang V der Verordnung (EU) 2020/2235), geändert.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 2.1.2 und VB-0320 Anlage 3 Muster 7) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 24. September 2021
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DelVO 2020/692 , ABl. Nr. L 174 vom 03.06.2020 S. 379 |
Schlagworte: | Zusammengesetzte Erzeugnisse |
Verweise: | Anhang V DVO 2020/2235, ABl. Nr. L 442 vom 30.12.2020 S. 1 |