Die Kommission hat im TARIC für Waren, die nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 fallen bzw. davon ausgenommen sind, die Dokumentenartencodes
- Y937: Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission und
- Y978: Befreiung gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1793
vorgesehen. Diese Codes sind wie folgt zu verwenden:
- Y937: Codierung von Ausnahmen gemäß VB-0200 Abschnitt 30.4. Abs. 2 oder 3 oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen; siehe VB-0200 Abschnitt 30.1.); dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C678, 7007 oder 7008 verwendet werden;
- Y978: Codierung von Ausnahmen gemäß VB-0200 Abschnitt 30.4. Abs. 1; dieser Code darf ebenfalls nicht gemeinsam mit den Codes C678, 7007 oder 7008 verwendet werden
Der bisher für diese Fälle vorgesehene nationale Code 7019 ist nicht mehr zu verwenden.
Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Abschnitt 3) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 2. September 2021
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DVO 2019/1793, ABl. Nr. L 277 vom 29.10.2019 S. 89 |
Schlagworte: | Lebensmittel, Futtermittel |
Verweise: | VB-0200 Abschnitt 3 |