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LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
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33a.4 Sonderausgaben
BMF
2021-0.834.943
20.12.2021
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20.12.2021 - aktuelle Fassung
16.12.2005 bis 19.12.2021
LStR 2002 Rz 1241j
Rz 1241j
Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist letztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.
Stichworte
LStR 2002
ausländische Arbeitnehmer
Antragsveranlagung