Die Übergabe einer Jahresnetzkarte (zB Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB), die auch für Privatfahrten verwendet werden kann, ist grundsätzlich ein Öffi-Ticket im Sinne des § 26 Z 5 lit. b EStG 1988sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist. Nur wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt wird, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort (
§ 15 Abs. 2 EStG 1988) anzusetzen ist. Das ist jener Wert, den jeder private Konsument für die Jahresnetzkarte zu zahlen hat. Kostenersätze des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.