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4.3.7 Überlassen von Jahreskarten bzw. Jahresnetzkarten für Privatfahrten

BMF2021-0.834.94320.12.2021

Rz 222c
Die Übergabe einer Jahresnetzkarte (zB Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB), die auch für Privatfahrten verwendet werden kann, ist grundsätzlich ein Öffi-Ticket im Sinne des § 26 Z 5 lit. b EStG 1988sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist. Nur wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt wird, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 15 Abs. 2 EStG 1988) anzusetzen ist. Das ist jener Wert, den jeder private Konsument für die Jahresnetzkarte zu zahlen hat. Kostenersätze des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.

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