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Information zu der am 14. Jänner 2019 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0004-III/11/201914.1.20192019

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/35 der Kommission wurden der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 betreffend die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr unterliegen, geändert. Auf Grund dieser Verordnung ergeben sich in der Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel ab 14. Jänner 2019 folgende Änderungen:

Folgende Waren wurden in die verstärkten Einfuhrkontrollen gemäß der VB-0200 Anlage 3 einbezogen:

Folgende Waren wurden aus der Warenliste in VB-0200 Anlage 3, die verstärkten Einfuhrkontrollen unterliegen, gestrichen:

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 3) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 14. Jänner 2019

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11

Schlagworte:

Lebensmittel

Verweise:

VB-0200 Anlage 3

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