Auf dem Lohnzettel sind insbesondere
- die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers und
- die Versicherungsnummer des (Ehe)Partners des Arbeitnehmers
- die Anzahl der Kinder, falls der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde,
- die Anzahl, der Name, die Versicherungsnummer, das Geburtsdatum und der Wohnsitzstaat aller Kinder, für die ein Familienbonus Plus berücksichtigt wurde, sowie die Monate und die Höhe des berücksichtigten Familienbonus Plus,
- die Versicherungsnummer des Ehepartners oder eingetragenen Partners des Arbeitnehmers, falls der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt wurde,
anzuführen. Wurde eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist jeweils das Geburtsdatum an Stelle der Versicherungsnummer anzuführen. Weiters ist