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Gebr 2019, Gebührenrichtlinien 2019
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27.4.1.8. Verpflichtungserklärungen
BMF
BMF-010206/0094-IV/9/2018
12.2.2019
GebR 2019 Rz 750
Rz 750
Verpflichtungserklärungen zur Übernahme einer Bürgschaft unterliegen keiner Gebühr, wenn es sich hierbei bloß um die Zusage zum Abschluss eines Bürgschaftsvertrages handelt (siehe auch Rz 439).
Stichworte
GebR 2019
Bürgschaftsvertrag