Beispiel:
In einer Urkunde über einen Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten wird von einem Dritten auch eine Bürgschaftserklärung abgegeben und beurkundet.
Es liegen zwei gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte vor, nämlich ein Mietvertrag (§ 33 TP 5 GebG) und eine Bürgschaftserklärung (§ 33 TP 7 GebG).