Zusatzinformationen | |
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |
6. Einsicht in das Register
Verpflichtete, berechtigte Behörden sowie natürliche Personen und Organisationen mit nachweisbarem berechtigtem Interesse können Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer abrufen. Damit wird der primäre Zweck des Registers, einen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu leisten, erfüllt. Die Auszüge wurden dabei so konzipiert, dass diese eine Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer deutlich erleichtern. Es ist jedoch anzumerken, dass die im Register eingetragenen Daten vor der Eintragung nicht überprüft werden und daher grundsätzlich nicht auf die Richtigkeit der Daten vertraut werden kann.
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |