Randzahl 1050: entfällt
Nachsicht, Nachlass
betrieblicher Schulden ist Einnahme, soweit hierfür nicht private Gründe vorliegen.Personensteuern
Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten sind keine Einnahmen (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer usw.), das gilt auch für ausländische Personensteuern - siehe analog Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 (siehe Rz 4847 ff).Preise
Einnahmen liegen bei von einer Jury verliehenen Preisen im Rahmen eines Wettbewerbes auf Grund einer Leistungsqualifikation (zB Architektenwettbewerb) vor, auch wenn keine Gegenleistung vereinbart ist. Gleiches gilt bei Preisausschreiben aus geschäftlichen Motiven (zB Schaufensterwettbewerb mit Verlosung einer [Incentive-]Reise).Keine Einnahmen liegen vor bei
- Preisen in Würdigung der Persönlichkeit oder des Schaffens (Literaturpreis, Nobelpreis),
- Preisen durch Einsatz von Allgemeinwissen (Fernsehquiz).
Siehe auch Rz 101.
Hinsichtlich der Steuerbefreiung für Preise nach dem Kunstförderungsgesetz siehe Rz 313.
Rechtsanwalt
Die Einnahme von Beträgen, die auf Eintreibungsmaßnahmen beim Prozessgegner oder Drittschuldner zurückzuführen sind (§ 19a Rechtsanwaltsordnung), führt zu Einnahmen im Zeitpunkt des Einganges, wenn eine Verrechnung mit dem Klienten dergestalt erfolgt, dass die Rechnungssumme von Honorarabrechnungen um die einbehaltenen Beträge gekürzt wird. Die bezeichneten Beträge sind keine Fremdgelder.Rückgängigmachung von Betriebsausgaben
Die Rückgängigmachung bzw. Rückzahlung von Betriebsausgaben führt zu Einnahmen.Beispiele:
Rückgezahlte Pflichtversicherungsbeiträge (VwGH 23.10.1990, 89/14/0178, betreffend Werbungskosten);
rückgezahlte Betriebssteuern (VwGH 7.8.1992, 91/14/0087);
gestohlenes, ausgebuchtes und wiederaufgefundenes Betriebsvermögen.
Randzahl 1059: derzeit frei