Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto |
Verweise: | EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 |
6. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
6.1. Materiellrechtlicher Anwendungsbereich von § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF StRefG 2015/2016
Für Körperschaften mit Regelwirtschaftsjahr kam dem "Primat der Gewinnausschüttung" gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF StRefG 2015/2016 keine materiellrechtliche Bedeutung zu.
Die Vorrangregelung für offene Ausschüttungen gegenüber Einlagenrückzahlungen nach dem StRefG 2015/2016 war lediglich für vor dem 1. Jänner 2016 beschlossene offene Ausschüttungen und Einlagenrückzahlungen anzuwenden (§ 124b Z 299 lit. a EStG 1988), sofern die offene Ausschüttung oder Einlagenrückzahlung in einem Wirtschaftsjahr beschlossen wurde, das nach dem 31.07.2015 begann (§ 124b Z 279 lit. a EStG 1988; zB eine Körperschaft mit Bilanzstichtag 30.09. beschließt im Dezember 2015 die Ausschüttung des Bilanzgewinnes des Wirtschaftsjahres 10/2014 - 9/2015).
6.2. Materiellrechtlicher Anwendungsbereich von § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF AbgÄG 2015
Das in § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 vorgesehene eingeschränkte Wahlrecht (siehe dazu näher Abschnitt 1.3.1.) zwischen offener Ausschüttung und Einlagenrückzahlung ist erstmalig für nach dem 31.12.2015 beschlossene Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen anzuwenden (§ 124b Z 279 EStG 1988).
Die in diesem Erlass dargelegte Rechtsansicht des BMF zur Ausübung dieses Wahlrechts findet daher auf sämtliche Beschlussfassungen ab dem 01.01.2016 Anwendung.
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto |
Verweise: | EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 |