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Information zur Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320); Chronic Wasting Disease - Verbringungsverbot von lebenden Hirschen und lebenden Rentieren aus Norwegen

BMFBMF-010311/0015-IV/8/201730.1.20172017

Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss 2016/1918 ein Verbringungsverbot auf Grund von Chronic Wasting Disease von lebenden Hirschen der Familie Cervidae und lebenden Rentieren der Art Rangifer aus Norwegen erlassen.

Chronic Wasting Disease ist eine tödlich verlaufende übertragbare spongiforme Encephalopathy (TSE) der Hirsche, die ansteckend ist und sich somit störend auf den Handel innerhalb der Union, die Einfuhren in die Union und die Ausfuhren in Drittländer auswirken kann.

Die Verbringung lebender Hirsche aus Norwegen in die Union ist verboten.

Bundesministerium für Finanzen, 30. Jänner 2017

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909
Durchführungsbeschluss 2016/1918, ABl. Nr. L 296 vom 01.11.2016 S. 21

Schlagworte:

Tiere, Tierseuche

Stichworte