Tadschikistan wurde mit Wirkung vom 30. März 2016 als neuer Vertragsstaat des Artenschutzübereinkommens aufgenommen. Weiters wurde mit Notifikation Nr. 2016/002 seitens des CITES-Sekretariats mitgeteilt, dass es Ecuador vorübergehen nicht möglich ist, Sicherheitsmarken auf Genehmigungen oder Bescheinigungen anzubringen. Werden Artenschutzdokumente aus Ecuador ohne Sicherheitsmarken vorgelegt, sind diese bis auf weiteres anzuerkennen.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330 Anlage 4) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 29. März 2016
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Artenschutz, CITES, WA, Washingtoner Artenschutzübereinkommen |
Verweise: | VB-0330 Anlage 4 |