Am 1. Jänner 2016 ist die Verordnung über die Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, die Trennung und die Behandlung von bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallenden Abfällen, die Herstellung und das Abfallende von Recycling-Baustoffen (Recycling-Baustoffverordnung), BGBl. II Nr. 181/2015, in Kraft getreten. Diese Verordnung, die auch bei der Erhebung des Altlastenbeitrages durch die Zollämter maßgeblich ist, wurde in der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000 Abschnitt 0.1.) berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0306-V/2/2015 Erläuterungen zur Recycling-Baustoffverordnung herausgegeben hat. Diese Erläuterungen wurden mit Info des BMF vom 8. Februar 2016, GZ BMF-010220/0017-IV/8/2016, in die Findok übernommen.
Bundesministerium für Finanzen, 9. Februar 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | ALSaG, Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989 |
Schlagworte: | Recycling-Baustoffe, ALSAG |
Verweise: | AL-1000 |