Mit Notifikation Nr. 2016/002 hat das CITES-Sekretariat mitgeteilt, dass es Ecuador vorübergehend nicht möglich ist, Sicherheitsmarken auf Genehmigungen oder Bescheinigungen anzubringen.
Werden Artenschutzdokumente aus Ecuador ohne Sicherheitsmarken vorgelegt, sind diese bis auf weiteres anzuerkennen.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Jänner 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Sicherheitsmarken, Ecuador |
Verweise: | VB-0330 |