Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Ordensangehörige, Vergütungssatz, pauschale Betriebsausgaben |
Verweise: | BMF 06.11.2014, BMF-010216/0040-VI/6/2014 |
Allgemeines
Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich ein Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen in Betrieben gewerblicher Art des Ordens schlägt sich daher nicht wie bei anderen Betrieben in einem Lohnaufwand nieder, sodass insoweit eine Verzerrung der Betriebsergebnisse stattfände. Zum Ausgleich dafür werden den Orden pauschale Betriebsausgaben (Lohnaufwand) für die Beschäftigung von Ordensangehörigen zugestanden. Diese bemessen sich nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der Ordensangehörigen unter Berücksichtigung einer Sozialversicherungskomponente und einer Komponente für die Altersversorgung, mit einem Abschlag für den Privatbereich.
Dieser als Vergütungssatz bezeichnete pauschale Lohnaufwand wird vom Bundesministerium für Finanzen, über Vorschlag der Orden und Kongregationen, unter Berücksichtigung von Indexsteigerungen, für jedes Jahr festgesetzt. Dabei wird auf den jeweils letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex abgestellt (dh. für die Jahre bis 2011 auf den VPI 2005, ab 2012 auf den VPI 2010). Der VPI 2010 sieht für das Jahr 2014 eine Steigerung von 1,7% vor. Daraus ergibt sich für das Jahr 2015 ein Vergütungssatz von 2.765 Euro.
Vergütungssatz für die Jahre ab 2006
Vergütungssatz für das Jahr | Betrag |
2006 | 2.300 Euro |
2007 | 2.335 Euro |
2008 | 2.386 Euro |
2009 | 2.462 Euro |
2010 | 2.474 Euro |
2011 | 2.521 Euro |
2012 | 2.604 Euro |
2013 | 2.666 Euro |
2014 | 2.719 Euro |
2015 | 2.765 Euro |
Bundesministerium für Finanzen, 2. Oktober 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Ordensangehörige, Vergütungssatz, pauschale Betriebsausgaben |
Verweise: | BMF 06.11.2014, BMF-010216/0040-VI/6/2014 |