Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1500 tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Lumpy-skin-Krankheit in Griechenland erlassen.
Diese Schutzmaßnahme betrifft die Verbringung von lebenden Rindern und in Gefangenschaft lebende Wildwiederkäuer, Sperma, Eizellen und Embryonen von Rindern sowie daraus gewonnene Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, Kolostrum, Milch und Milcherzeugnisse von Rindern sowie frische Häute und Felle von Rindern und Wildwiederkäuern, ausgenommen unverarbeitete tierische Nebenprodukte von diesen Tieren aus Griechenland.
- Das innergemeinschaftliche Verbringen von
- lebenden Rindern und in Gefangenschaft lebende Wildwiederkäuer sowie von
- Sperma, Eizellen und Embryonen von Rinder
aus Griechenland ist verboten.
- Sofern die nachstehend angeführten Bedingungen eingehalten werden, ist das innergemeinschaftliche Verbringen von
- frischem Fleisch und aus solchem frischem Fleisch von Rindern, die außerhalb der Sperrzone gehalten und geschlachtet wurden, hergestellten Fleischerzeugnissen aus Griechenland nur zulässig, wenn die Sendung von einer amtlichen Bescheinigung begleitet wird, die folgenden zusätzlichen Vermerk aufweist:
"Frisches Fleisch oder Fleischzubereitungen in Übereinstimmung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1500 der Kommission vom 7. September 2015 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen die Lumpy-skin-Krankheit in Griechenland";
- Milch und Milcherzeugnissen aus Griechenland nur zulässig, wenn die Sendung von einer amtlichen Bescheinigung begleitet wird, die folgenden zusätzlichen Vermerk aufweist:
"Milch oder Milcherzeugnisse in Übereinstimmung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1500 der Kommission vom 7. September 2015 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen die Lumpy-skin-Krankheit in Griechenland".
Bundesministerium für Finanzen, 16. September 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | Tiere, Tierseuche |
Verweise: | VB-0320 Abschnitt 5.1. |