Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2015/892 einen Plan für die Schutzimpfung gegen die niedrig pathogene Aviäre Influenza bei Stockenten in Portugal erlassen.
Die Schutzmaßnahmen betreffen die Verbringung von Stockenten aus Portugal unter bestimmten Bedingungen:
- Das innergemeinschaftliche Verbringen von Jungtieren geimpfter Stockenten aus Portugal ist nur zulässig, wenn die Sendung von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet wird, die folgenden zusätzlichen Vermerk aufweist:
"Diese Sendung entspricht den Tiergesundheitsvorschriften des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/892 der Kommission".
Bundesministerium für Finanzen, 27. Juli 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | Tiere, Tierseuchen, Sperrkundmachungen |
Verweise: | VB-0320 Abschnitt 5.1. |