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Information zur Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320); Tierseuchenrechtliche Maßnahmen gegen die vesikuläre Schweinekrankheit in Italien

BMFBMF-010311/0041-IV/8/201416.9.20142014

Die Kommission hat mit der Entscheidung 2005/779/EG tierseuchenrechtliche Maßnahmen gegen die vesikuläre Schweinekrankheit (VSK) in Italien erlassen. Demnach ist das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Schweinen aus bestimmten Gebieten Italiens verboten. Sendungen aus anerkannt VSK-freien Regionen Italiens müssen von Gesundheitsbescheinigungen begleitet werden, die folgenden Vermerk aufweisen:

"Tiere im Sinne der Entscheidung 2005/779/EG der Kommission mit Maßnahmen zum Schutz gegen die vesikuläre Schweinekrankheit in Italien".

 

Bundesministerium für Finanzen, 16. September 2014

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909
BVO 2008, Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2008, BGBl. II Nr. 473/2008
Entscheidung 2005/779/EG , ABl. Nr. L 293 vom 09.11.2005 S. 28

Schlagworte:

Tiere, Tierseuche

Stichworte