Die Kommission hat mit Entscheidung 2007/590/EG Maßnahmen im Hinblick auf die Einführung einer Schutzimpfung gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza in den Niederlanden erlassen. Die Schutzmaßnahmen betreffen lebendes Geflügel in Hinterhofhaltungen einschließlich Eintagsküken und Bruteier sowie Bio- und Freilandlegehennen.
Das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Geflügel aus Hinterhofhaltungen einschließlich Eintagsküken und Bruteier sowie Bio- und Freilandlegehennen aus den Niederlanden ist nur gestattet, wenn die Sendungen von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet werden, die folgenden zusätzlichen Vermerk aufweist:
"Geflügel/Eintagsküken/Bruteier (*) gemäß Entscheidung 2007/590/EG und geimpft/gewonnen von geimpftem Geflügel (*) gegen Aviäre Influenza am ... (Datum) mit dem Impfstoff ... (Bezeichnung).
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(*) Nichtzutreffendes streichen."
oder
"Die Sendung besteht aus lebendem Geflügel/Eintagsküken/Bruteiern (*) aus Haltungsbetrieben, in denen nicht gegen Aviäre Influenza geimpft wurde.
___________
(*) Nichtzutreffendes streichen."
Bundesministerium für Finanzen, 16. September 2014
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | Tiere, Tierseuche |